Wein ...

 

In der EU ist das Wort "Wein" ausschließlich für Getränke, die aus Weintrauben oder Traubenmost hergestellt wurden.

Obstweine, z.B. aus Äpfeln oder Pflaumen werden als weinähnliches Erzeugniss bezeichnet. Bei diesen muss die Obstsorte angegeben sein z.B. "Apfelwein, Pflaumenwein".

 

 

 

Weinbauzonen ...

 

Da in der europäischen Union die Bedingungen der Herstellung unterschiedlich sind (besonders die Klimatische), wurden Zonen gebildet. In den Zonen gibt es verschiedene Vorschriften, die man beim Weinanbau- und herstellung beachten muss.

z.B. variiert das Ausgangsmostgewicht oder der Zusatz von weniger Zucker in bestimmten Qualitätsstufen.

 

Zone A: Deutschland und Luxemburg

Zone B: z.B .Baden, Österreich, Teile von Frankreich

Zone C: z.B. Italien, Spanien

 

Deutschland liegt komplett in Zone A, welche die "kälteste" Zone für den Weinanbau ist. Eine Ausnahme ist das Anbaugebiet Baden, welches wegen dem milderen Klima als einziges deutsches Anbaugebiet in Zone B liegt.

 

 

 

 

 

Anbaugebiete ...

 

Es gibt 13 bestimmte Anbaugebiete in Deutschland.

Qualitätsweine müssen aus einem der 13 Gebiete stammen, Prädikatsweine sogar innerhalb der 13 Gebiete aus einem einzigen Bereich.

 

Die 13 Anbaugebiete sortiert nach Größe (Rebfläche in ha)

  • Rheinhessen - 26.582
  • Pfalz - 23.567
  • Baden - 15.822
  • Württemberg - 11.373
  • Mosel - 8.776
  • Franken - 6.125
  • Nahe - 4.187
  • Rheingau - 3.166
  • Saale-Unstrut - 765
  • Ahr - 563
  • Sachsen - 498
  • Mittelrhein - 469
  • Hessische Bergstraße - 450

 

 

Güteklassen ...

 

 

 

 

 

 

 

 

Weine werden in verschiedene Güteklassen eingeteilt, um die Qualitätseinordnung zu erleichtern sowie gesetzlich vorgegebene Mindeststandards zu garantieren.

 

Die Güteklassen unterscheiden sich zum Teil in Herkunft der Trauben, das Mindestmostgewicht, erlaubter Alkoholgehalt, etc.

 

Deutscher Wein (Wein ohne geografische Angabe)

- ausschließlich aus deutschem Lesegut zugelassener Rebflächen und Rebsorten

- 5% Mindestalkoholgehalt (Weinbauzone A) 6%Vol. Mindestalkoholgehalt (Weinbauzone B)

- Gesamtalkoholgehalt muss 8,5%Vol. sein aber maximal 15%Vol.

- die Angabe von 22 Rebsorten ist verboten

- Anreicherung erlaubt

 

Landwein (Wein mit geschützter geografischer Angabe)

- 85% der Trauben müssen aus dem angegebenen Landweingebiet stammen

- nur trockene und halbtrockene Weine (Ausnahme: Rhein, Oberrhein, Rhein-Neckar, Neckar)

- in den einzelnen Landweingebieten muss der Mindestalkoholgehalt um min. 0,5%Vol. höher liegen als des Deutschen Weines

- Anreicherung erlaubt

 

Qualitätswein (Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung)

- Trauben zu 100% aus einem der 13 Anbaugebiete

- Mindestmostgewicht liegt zwischen 55 und 154° Oechsle, je nach Rebsorte, Gebiet und Qualitätsstufe

- Anreicherung erlaubt (Weinbauzone A um 3,0%Vol. Weinbauzone B um 2,0%Vol.

- Anreicherungsobergrenze von 15,0%Vol. Gesamtalkoholgehalt

 

Prädikatswein (Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung)

- Trauben zu 100% aus einem Bereich der 13 Anbaugebiete

- Mindestmostgewicht liegt zwischen 55 und 154° Oechsle, je nach Rebsorte, Gebiet und Qualitätsstufe

- Anreicherung verboten

- Behandlung mit Eichenholzstäbchen verboten

- Entalkoholisierung verboten

Angaben mit Hilfe des Buches vom deutschen Weininstitut

 

 

 

 

 

Prädikatsweine

 

  -> Kabinett - reife Trauben aus der allgemeinen Lese, geringer Alkoholgehalt, leichte Weine

-> Spätlese - nach der allgemeinen Lese, nur vollreife Trauben, gehaltvolle Weine

-> Auslese - nach der allgemeinen Lese, nur vollreife Trauben ohne kranke oder unreife Beeren

-> Beerenauslese - überreife und edelfaule Beeren, volle fruchtige Weine

-> Eiswein - geerntet und gekeltert nur bei unter minus 7°C

-> Trockenbeerenauslese - nur aus rosinenartig eingeschrumpften, edefaulen Beeren

 

 

 

 

 

 

Weinarten

 

Rotwein

aus roten Trauben hergestellter Wein

 

Roséwein

aus Rotweintrauben hergestellter blass/hellroter Wein, der jedoch hell gekeltert wird (keine Maischeerwärmung). Rotweine mit geringer Farbausprägung dürfen jedoch auch als Rosé bezeichnet werden, obwohl sie nicht hell gekeltert wurden

 

Weißwein

aus weißen Trauben hergestellter Wein

 

Weißherbst ( oft auch "Blanc de Noir" genannt)

aus hell gekelterten Rotweintrauben hergestellter Roséwein, der rebsortenrein und mindestens ein Qualitätswein sein muss. Die Rebsorte muss auf dem Etikett angegeben sein

 

Rotling

blass- bis hellroter Wein aus der gemeinsamen Kelterung von roten und weißen Trauben

 

Badisch Rotgold

ein Rotling aus ausschließlich im Anbaugebiet Baden gesammelter Trauben der Rebsorte Grauburgunder (über 50%) und Spätburgunder   

 

Schieler

ein Rotling aus ausschließlich im Anbaugebiet Sachsen gesammelter Trauben

 

Schillerwein

ein Rotling aus ausschließlich im Anbaugebiet Württemberg gesammelter Trauben

 

Selection

Wein aus einer einzigen Rebsorte, dessen Trauben von Hand gelesen aus einer Einzellage mit Jahresangabe stammen. Der natürliche Mindestmostgehalt muss 12,2 Vol.-% betragen und der Hektar-Höchstertrag unter 60 hl liegen  

 

 

 

 

 

 

Geschmacksrichtungen

 

Trocken

Weine die einen Restzuckergehalt von max. 4g pro Liter haben oder max. 9g pro Liter, wenn der Restzuckergehalt max. 2g/L höher sein darf als der Gesamtsäuregehalt

 

Halbtrocken

Weine die einen Restzuckergehalt von max. 18g pro Liter haben oder max. 18g pro Liter, wenn der Restzuckergehalt max. 10g/L höher sein darf als der Gesamtsäuregehalt

 

Lieblich

Weine die einen Restzuckergehalt von max. 45g pro Liter haben

 

Süß

Weine die einen Restzuckergehalt von über 45g pro Liter haben

 

 

Die Bezeichnung "feinherb" ist im Weinrecht nicht definiert, bezeichnet aber im Allgemeinen einen halbtrockenen bis lieblichen Wein, kann aber auch ein trockener sein.

 

 

 

 

 

Die Qualitätsweinprüfung

 

 

Seit 1971 müssen sich die Qualitätsweine einer amtlichen Prüfung unterziehen. Besteht der Wein die Prüfung, bekommt er eine amtliche Prüfungsnummer anhand derer der Verbraucher und die staatliche Weinkontrolle Informationen zum Wein ablesen können.

 

Die Prüfung erfolgt in 3 Abschnitten:

 

1. Herkunftsprüfung

es erfolgt eine Plausibilitätsprüfung der geografischen Herkunftsangabe, sowie mit HIlfe des Herbstbuches und des Kellerbuches

 

2. Analytische Prüfung

der Wein muss von einem zugelassenen Weinlabor untersucht werden. Hierbei konzentriert sich die Analyse auf alle wesentlichen Inhaltsstoffe und die Berücksichtigung der für den beantragten Wein festgelegten Grenzwerte. Die Analyse soll die chemisch und physikalisch einwandfreie Beschaffenheit des Weines bescheinigen

 

3. Sinnenprüfung

mit dem Antrag werden 3 Flaschen des Weines zur Sinnesprüfung mitgeschickt. 

Die Prüfung wird von Sachverständigen durchgeführt. Zuerst werden die sensorischen Vorbedingung auf "Ja/Nein-Entscheidung" geprüft: Anbaugebiet, Prädikat, Rebsorte, Farbe, Klarheit

 

Ist der Wein bei keinen der Vorbedingungen rausgefallen, werden die sensorischen Prüfmerkmale Geruch, Geschmack und Harmonie bewertet. 

 

 

Ist der Wein auch hier bei keinem Punkt rausgefallen, bekommt er die Prüfnummer und darf somit in den Verkauf gebracht werden

 

 

Sobald die Analysenprüfung ohne Beantstandungen erfolgte, wird ein Antrag auf Zuteilung einer Prüfungsnummer bei der zuständigen Prüfstelle eingereicht. 

 

Dieser Antrag enthält folgende Angaben:

 

* Jahrgang, bestimmtes Anbaugebiet, Gemeinde, Lage oder Bereich, Weinart, Rebsorte, beantragte Qualitätsbezeichnung, Mostgewicht oder natürlicher Alkoholgehalt, Weinnummer, Gesamtmenge der Weinnummer, abgefüllte Menge der Weinnummer, Abfülldatum

* Prüfungsbehörde

* beantragte Prüfungsnummer

 

* Name + Anschrift vom Antragsteller

 

 

 

 

 

Eine Prüfnummer sieht folgendermaßen aus

 

 

 

 

 

 

 

Das Weinetikett

 

 

Pflichtangaben auf einem Weinetikett von deutschen Qualitätsweinen

* das bestimmte Anbaugebiet des Weines

* Qualitätsstufe

* Erzeuger/Abfüller

* "Deutscher Qualitätswein" oder "Qualitätswein aus Deutschland"

* Alkoholgehalt in % Vol.

* Flascheninhalt

* Amtliche Prüfnummer

* "Enthält Sulfite" bzw. "Enthält Schwefeldioxide"

* Behandlungsmittel Kasein, Eieralbumin und Lysozym

* Weinart muss angegeben werden, falls es sich nicht um einen Weiß- oder Rotwein handelt

 

Freiwillige Angaben auf dem Etikett

* Jahrgang

* Rebsorte

* Geschmacksangabe

* Auszeichnungen

 

Freiwillige Angaben, die nützlich für den Verbraucher sein können

* Charakteristische Angaben wie Geschmack und Geruch

* Trinktemperatur Empfehlungen

* Informationen zum Anbaubetrieb