In der EU ist das Wort "Wein" ausschließlich für Getränke, die aus Weintrauben oder Traubenmost hergestellt wurden.
Obstweine, z.B. aus Äpfeln oder Pflaumen werden als weinähnliches Erzeugniss bezeichnet. Bei diesen muss die Obstsorte angegeben sein z.B. "Apfelwein, Pflaumenwein".
Weinbauzonen ...
Da in der europäischen Union die Bedingungen der Herstellung unterschiedlich sind (besonders die Klimatische), wurden Zonen gebildet. In den Zonen gibt es verschiedene Vorschriften, die man beim Weinanbau- und herstellung beachten muss.
z.B. variiert das Ausgangsmostgewicht oder der Zusatz von weniger Zucker in bestimmten Qualitätsstufen.
Zone A: Deutschland und Luxemburg
Zone B: z.B .Baden, Österreich, Teile von Frankreich
Zone C: z.B. Italien, Spanien
Deutschland liegt komplett in Zone A, welche die "kälteste" Zone für den Weinanbau ist. Eine Ausnahme ist das Anbaugebiet Baden, welches wegen dem milderen Klima als einziges deutsches Anbaugebiet in Zone B liegt.
Anbaugebiete ...
Es gibt 13 bestimmte Anbaugebiete in Deutschland.
Qualitätsweine müssen aus einem der 13 Gebiete stammen, Prädikatsweine sogar innerhalb der 13 Gebiete aus einem einzigen Bereich.
Die 13 Anbaugebiete sortiert nach Größe (Rebfläche in ha)
Güteklassen ...
Weine werden in verschiedene Güteklassen eingeteilt, um die Qualitätseinordnung zu erleichtern sowie gesetzlich vorgegebene Mindeststandards zu garantieren.
Die Güteklassen unterscheiden sich zum Teil in Herkunft der Trauben, das Mindestmostgewicht, erlaubter Alkoholgehalt, etc.
Deutscher Wein (Wein ohne geografische Angabe)
- ausschließlich aus deutschem Lesegut zugelassener Rebflächen und Rebsorten
- 5% Mindestalkoholgehalt (Weinbauzone A) 6%Vol. Mindestalkoholgehalt (Weinbauzone B)
- Gesamtalkoholgehalt muss 8,5%Vol. sein aber maximal 15%Vol.
- die Angabe von 22 Rebsorten ist verboten
- Anreicherung erlaubt
Landwein (Wein mit geschützter geografischer Angabe)
- 85% der Trauben müssen aus dem angegebenen Landweingebiet stammen
- nur trockene und halbtrockene Weine (Ausnahme: Rhein, Oberrhein, Rhein-Neckar, Neckar)
- in den einzelnen Landweingebieten muss der Mindestalkoholgehalt um min. 0,5%Vol. höher liegen als des Deutschen Weines
- Anreicherung erlaubt
Qualitätswein (Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung)
- Trauben zu 100% aus einem der 13 Anbaugebiete
- Mindestmostgewicht liegt zwischen 55 und 154° Oechsle, je nach Rebsorte, Gebiet und Qualitätsstufe
- Anreicherung erlaubt (Weinbauzone A um 3,0%Vol. Weinbauzone B um 2,0%Vol.
- Anreicherungsobergrenze von 15,0%Vol. Gesamtalkoholgehalt
Prädikatswein (Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung)
- Trauben zu 100% aus einem Bereich der 13 Anbaugebiete
- Mindestmostgewicht liegt zwischen 55 und 154° Oechsle, je nach Rebsorte, Gebiet und Qualitätsstufe
- Anreicherung verboten
- Behandlung mit Eichenholzstäbchen verboten
- Entalkoholisierung verboten
Angaben mit Hilfe des Buches vom deutschen Weininstitut
Prädikatsweine
-> Kabinett - reife Trauben aus der allgemeinen Lese, geringer Alkoholgehalt, leichte Weine
-> Spätlese - nach der allgemeinen Lese, nur vollreife Trauben, gehaltvolle Weine
-> Auslese - nach der allgemeinen Lese, nur vollreife Trauben ohne kranke oder unreife Beeren
-> Beerenauslese - überreife und edelfaule Beeren, volle fruchtige Weine
-> Eiswein - geerntet und gekeltert nur bei unter minus 7°C
-> Trockenbeerenauslese - nur aus rosinenartig eingeschrumpften, edefaulen Beeren
Weinarten
Rotwein
aus roten Trauben hergestellter Wein
Roséwein
aus Rotweintrauben hergestellter blass/hellroter Wein, der jedoch hell gekeltert wird (keine Maischeerwärmung). Rotweine mit geringer Farbausprägung dürfen jedoch auch als Rosé bezeichnet werden, obwohl sie nicht hell gekeltert wurden
Weißwein
aus weißen Trauben hergestellter Wein
Weißherbst ( oft auch "Blanc de Noir" genannt)
aus hell gekelterten Rotweintrauben hergestellter Roséwein, der rebsortenrein und mindestens ein Qualitätswein sein muss. Die Rebsorte muss auf dem Etikett angegeben sein
Rotling
blass- bis hellroter Wein aus der gemeinsamen Kelterung von roten und weißen Trauben
Badisch Rotgold
ein Rotling aus ausschließlich im Anbaugebiet Baden gesammelter Trauben der Rebsorte Grauburgunder (über 50%) und Spätburgunder
Schieler
ein Rotling aus ausschließlich im Anbaugebiet Sachsen gesammelter Trauben
Schillerwein
ein Rotling aus ausschließlich im Anbaugebiet Württemberg gesammelter Trauben
Selection
Wein aus einer einzigen Rebsorte, dessen Trauben von Hand gelesen aus einer Einzellage mit Jahresangabe stammen. Der natürliche Mindestmostgehalt muss 12,2 Vol.-% betragen und der Hektar-Höchstertrag unter 60 hl liegen
Geschmacksrichtungen
Trocken
Weine die einen Restzuckergehalt von max. 4g pro Liter haben oder max. 9g pro Liter, wenn der Restzuckergehalt max. 2g/L höher sein darf als der Gesamtsäuregehalt
Halbtrocken
Weine die einen Restzuckergehalt von max. 18g pro Liter haben oder max. 18g pro Liter, wenn der Restzuckergehalt max. 10g/L höher sein darf als der Gesamtsäuregehalt
Lieblich
Weine die einen Restzuckergehalt von max. 45g pro Liter haben
Süß
Weine die einen Restzuckergehalt von über 45g pro Liter haben
Die Bezeichnung "feinherb" ist im Weinrecht nicht definiert, bezeichnet aber im Allgemeinen einen halbtrockenen bis lieblichen Wein, kann aber auch ein trockener sein.
Die Qualitätsweinprüfung
Seit 1971 müssen sich die Qualitätsweine einer amtlichen Prüfung unterziehen. Besteht der Wein die Prüfung, bekommt er eine amtliche Prüfungsnummer anhand derer der Verbraucher und die staatliche Weinkontrolle Informationen zum Wein ablesen können.
Die Prüfung erfolgt in 3 Abschnitten:
1. Herkunftsprüfung
es erfolgt eine Plausibilitätsprüfung der geografischen Herkunftsangabe, sowie mit HIlfe des Herbstbuches und des Kellerbuches
2. Analytische Prüfung
der Wein muss von einem zugelassenen Weinlabor untersucht werden. Hierbei konzentriert sich die Analyse auf alle wesentlichen Inhaltsstoffe und die Berücksichtigung der für den beantragten Wein festgelegten Grenzwerte. Die Analyse soll die chemisch und physikalisch einwandfreie Beschaffenheit des Weines bescheinigen
3. Sinnenprüfung
mit dem Antrag werden 3 Flaschen des Weines zur Sinnesprüfung mitgeschickt.
Die Prüfung wird von Sachverständigen durchgeführt. Zuerst werden die sensorischen Vorbedingung auf "Ja/Nein-Entscheidung" geprüft: Anbaugebiet, Prädikat, Rebsorte, Farbe, Klarheit
Ist der Wein bei keinen der Vorbedingungen rausgefallen, werden die sensorischen Prüfmerkmale Geruch, Geschmack und Harmonie bewertet.
Ist der Wein auch hier bei keinem Punkt rausgefallen, bekommt er die Prüfnummer und darf somit in den Verkauf gebracht werden
Sobald die Analysenprüfung ohne Beantstandungen erfolgte, wird ein Antrag auf Zuteilung einer Prüfungsnummer bei der zuständigen Prüfstelle eingereicht.
Dieser Antrag enthält folgende Angaben:
* Jahrgang, bestimmtes Anbaugebiet, Gemeinde, Lage oder Bereich, Weinart, Rebsorte, beantragte Qualitätsbezeichnung, Mostgewicht oder natürlicher Alkoholgehalt, Weinnummer, Gesamtmenge der Weinnummer, abgefüllte Menge der Weinnummer, Abfülldatum
* Prüfungsbehörde
* beantragte Prüfungsnummer
* Name + Anschrift vom Antragsteller
Eine Prüfnummer sieht folgendermaßen aus
Das Weinetikett
Pflichtangaben auf einem Weinetikett von deutschen Qualitätsweinen
* das bestimmte Anbaugebiet des Weines
* Qualitätsstufe
* Erzeuger/Abfüller
* "Deutscher Qualitätswein" oder "Qualitätswein aus Deutschland"
* Alkoholgehalt in % Vol.
* Flascheninhalt
* Amtliche Prüfnummer
* "Enthält Sulfite" bzw. "Enthält Schwefeldioxide"
* Behandlungsmittel Kasein, Eieralbumin und Lysozym
* Weinart muss angegeben werden, falls es sich nicht um einen Weiß- oder Rotwein handelt
Freiwillige Angaben auf dem Etikett
* Jahrgang
* Rebsorte
* Geschmacksangabe
* Auszeichnungen
Freiwillige Angaben, die nützlich für den Verbraucher sein können
* Charakteristische Angaben wie Geschmack und Geruch
* Trinktemperatur Empfehlungen
* Informationen zum Anbaubetrieb