Wer eine Ausbildung machen möchte, muss einen Berufsausbildungsvertrag unterschreiben. Denn eine Ausbildung unterliegt Gesetzen und Regelungen, die von beiden Parteien (Auszubildender und Ausbilder) eingehalten werden müssen.
Damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt, gibt es das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Dies ist die Grundlage für den Ausbildungsvertrag.
Natürlich darf der Vertrag nicht nach Belieben angepasst werden, sondern unterliegt vielen ausbildungs- und arbeitsrechtlichen Bedingungen die im BBiG festgehalten sind.
Zuständig für die Ausbildungsverträge der Hotellerie und Gastwirtschaft, deren Bearbeitung nach der Unterschrift von beiden Parteien und die Durchführung von Prüfungen ist die Industrie-und Handelskammer. Abgekürzt IHK.
Folgend seht Ihr ein Berufsausbildungsvertrags-formular von der IHK Frankfurt, welches Ihr auch hier findet:
- Kurze Erklärung, da viele es verwechseln:
* Ausbildenden, Ausbilder: ist derjenige, der den Lehrling ausbildet (Betrieb oder zuständige Person im Betrieb)
* Auszubildenden, Azubi: der Lehrling
Ein Beispiel: Tina fängt ihre Ausbildung in 2013 an. Im ersten Lehrjahr bekommt sie 591€. Tom fängt seine Ausbildung in 2014 an und bekommt im ersten Lehrjahr 620€. Dies ist nicht zu verallgemeinern und kann auch abweichen!
*Werktage bezeichnet man die 6 Tage der Woche ohne Sonntag.
*Arbeitstage sind 5 Tage der Woche an denen man arbeitet
Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Gesetzesparagraphen aus dem BBiG, die auch vom oben genannten Link stammt und dem Vertrag anhängt:
- Für Jugendliche bzw. Minderjährige gilt natürlich auch im Gastgewerbe das Jugenschutzgesetz. In punkto Arbeitszeiten gibt es hier strenge Regeln, die zu beachten sind. Wer hierzu weiteres lesen möchte bitte in die Kategorie "Jugendschutzgesetz" reinschauen.